
Die Ausgangssituation
Zahlungsstörungen von Mietern lassen sich in der Wohnungswirtschaft gar nicht vermeiden. Der Vermieterverband Haus und Grund schätzt, dass es in 30 % aller Mietverhältnisse zu unregelmäßigen Mietzahlungen kommt.
In den meisten Fällen reichen ein oder zwei Mahnungen oder persönliche Gespräche mit den Mietern aus, um die Zahlungen herbei zu führen.
Sind diese Aktivitäten jedoch erfolglos, müssen weitere Maßnahmen eingeleitet werden, z.B. das gerichtliche Mahn-, Klage- oder Räumungsklageverfahren.
Mit allen Maßnahmen verbunden ist zum einen ein hohes Kostenrisiko, z.B. für entstehende Gerichts-, Gerichtsvollzieher- oder Anwaltskosten, und zum anderen, eine weitere Belastung des internen Forderungsmanagements.
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