Unbekannt verzogene Mieter

Ermitteln Sie die zustellfähige neue Wohnanschrift.

Die Ausgangssituation

Ihr Mieter ist ausgezogen. Er bleibt seine Miete schuldig oder Sie wollen zu einem späteren Zeitpunkt die Nebenkostenabrechnung zustellen. Leider kommt die Post mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zuück. Zur Realisierung Ihres Anspruches ist die Ermittlung der neuen Anschrift erforderlich.

Dabei ist  zu beachten:

Viele Schuldner melden sich nicht mehr an, ab oder um; laut Expertenschätzungen ca. 10 % der deutschen Bevölkerung.

Ca. 20 % der durch eine Einwohnermeldeamtsanfrage ermittelten Adressen sind aktuell nicht mehr zustellbar.

Resumee: Einwohnermeldeamtsanfragen allein sind in vielen Fällen keine zielführende Lösung.

Die richtige Lösung haben wir. Die BÜRGEL Adressermittlung.

Ihr Nutzen

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  • Keine Mindestmengen, Laufzeiten oder Mitgliedsgebühren
  • Erfolgsorientierte Konditionen
  • Günstige Preise aufgrund Mischmengenkalkulation über ganz Deutschland
  • Zugriff auf mehr als 45 Mio. Daten
  • Hohe Adressqualität durch Zustellbarkeitsprüfung jeder ermittelten Adresse
  • Ggf. Anfragen bei über 5.500 Einwohnermeldeämtern
  • Sonderermittlung Europa: Zugriff auf ausgewählte europäische Melderegister

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