Adressermittlung

Monitoring von nicht zustellbaren Adressen

Ist die Adressermittlung nicht erfolgreich oder haben Sie nicht zustellbare Adressen im eigenen Bestand, können Negativ-Ermittlungen in die Langzeitüberwachung, das sogenannte Monitoring, übernommen werden.

Für einen von Ihnen festgelegten Überwachungszeitraum werden Anschriften, die nicht ermittelt werden konnten, einem regelmäßigen Abgleich unterzogen. Der Zeitraum der Überwachung kann fallgenau eingestellt werden, bis zu 30 Jahre lang. Die gesuchte Person wird in unseren Überwachungsbestand übernommen. Diesen Datenbestand gleichen wir permanent mit einem umfangreichen Eigenbestand und externen Umzugs- und Adressdatenbanken ab. Aufgrund laufender Veränderungen über Meldeverhältnisse und Konsumverhalten von Schuldnern ermitteln wir über die Zeit einen Teil der gesuchten Personen.

Sobald wir neue Anschriften über die gesuchten Personen generieren können, prüfen wir die Ergebnisse gesondert auf Plausibilität und leiten die Zustellbarkeitsprüfung ein. Im Erfolgsfall, d. h. nur bei Lieferung einer neuen, auf Zustellbarkeit geprüften Anschrift, fallen Kosten an. Der eigentliche Prozess der Langzeitüberwachung ist für Sie kostenlos. Über den Zeitablauf der beauftragten Dauerüberwachung wird kostenlos informiert.

Ihr direkter Ansprechpartner:

Fon: 0 18 05 / 89 80 86*
(Montag - Freitag von 7.30 - 19 Uhr)
Fax: 0 18 05 / 89 80 87*

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