Adressermittlung

von Privatpersonen in Deutschland und Europa

Zunächst werden die uns übergebenen Anschriften einer Vorprüfung unterzogen und dabei auf Vollständigkeit bzw. Plausibilität sowie Dubletten geprüft und ggf. temporäre Anschriften (z.B. Justizvollzugsanstalten, Krankenhäuser) ausgefiltert. Diese Informationen erhalten Sie kostenfrei zurück. Anschließend erfolgt die Recherche anhand unseres transparenten Ermittlungssystems.

Endet eine Ermittlungsstufe positiv, fallen Ermittlungskosten an. Bei erfolgloser Ermittlung entstehen in den Stufen I bis II+ keine Kosten. Falls die gesuchte Person in den Stufen I, II und II+ nicht ermittelt werden konnte, wird die Anfrage in die Ermittlungsstufe III (Einwohnermeldeamtsanfrage) und für europäische Adressermittlungen – in die Stufe III+ übernommen. Erfolglose Adressermittlungen oder nicht zustellbare Adressen aus Ihrem Bestand können in das sog. Monitoring, die Langzeitüberwachung (maximal 30 Jahre), übernommen werden.

Ihr direkter Ansprechpartner:

Fon: 0 18 05 / 89 80 86*
(Montag - Freitag von 7.30 - 19 Uhr)
Fax: 0 18 05 / 89 80 87*

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Die Gebühren für die Erstanfrage beim Einwohnermeldeamt sind in den Kosten für die Ermittlungsstufe III bereits enthalten. Für eventuell erforderliche Folge- bzw. Mehrfach-Einwohnermeldeamtsanfragen entstehen zusätzliche Kosten.

Jede von uns ermittelte Anschrift wird auf Zustellbarkeit geprüft. Dabei durchläuft jede neue Adresse einen mehrstufigen Prozess. Für einen Teil der Adressen können wir bereits auf elektronischem Wege die Zustellbarkeit sicherstellen. Bei den übrigen Fällen führen wir eine schriftliche Zustellbarkeitsprüfung durch, d.h. wir senden ein vorausverfügtes frankiertes Schreiben an die neue Adresse. Erhalten wir innerhalb einer gesetzten Frist unseren Brief nicht zurück, gilt die Anschrift als zustellbar. Folgeretouren können so auf ein Minimum reduziert werden.

Aufgrund der Zustellbarkeitsprüfung ist in den Ermittlungsstufen I, II und II+ mit einer durchschnittlichen Ermittlungszeit von 1-6 Werktagen zu rechnen, in Stufe III 1-15 Tage.

Kontakt-Center

Die direkte Durchwahl zu BÜRGEL Dortmund

0231 / 91 56 330

(Montag-Donnerstag von
8-17 Uhr, Freitag 8-16 Uhr)

Beratung anfordern Ansprechpartner

Online Services

Ihr direkter Zugang:
NetConnect-Web  Auskunftsdatenbank

Ihr direkter Zugang:
Inkasso - Manager  Forderungen bearbeiten

Ihr direkter Zugang:
Adressermittlung online

Ihr direkter Zugang:
Firmenadressen online